Häufig gestellte Fragen
Sollte in Ihrer Wohnung der Durchlauferhitzer, Boiler oder die Therme defekt sein, werden aufgrund einer Gesetzesnovelle die Kosten für die Reparatur bzw. Tausch des Gerätes aus dem Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages übernommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass z.B. die Therme jährlich gewartet wurde. Die Kosten für die Wartungen sind von den Mietern zu tragen.
Die EBS Linz verwaltet insgesamt ca. 6.500 Einheiten. Für einen Großteil der Wohnungen hat die ÖBB bzw. die Post das Vergaberecht. So haben wir als EBS zum Beispiel keinen Einfluss auf die Vergabe der Wohnungen am Linzer Stadtteil „Froschberg“.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass es keine Möglichkeit gibt eine unserer Wohnungen zu mieten. Für die Gebäude die seit dem Jahr 1998 errichtet wurden, haben wir das Zuweisungsrecht und auch wenn die ÖBB keinen Interessenten hat, können wir die Wohnung an unsere Vorgemerkten vergeben.
Um Ihnen eine Wohnung zuweisen zu können, benötigen wir Ihre Online - Anmeldung(https://ebs.mein-domizil.at/anmelden) , sowie die aktuellen Einkommensnachweise(letzter Monatslohnzettel und Jahreslohnzettel vorangegangenes Jahr) aller einziehenden Personen. Wir können nur Vormerkungen, welche vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, berücksichtigen.
Da wir sehr viele Interessenten, und nur ein begrenztes Kontingent an Wohnungen haben, kann es zu Wartefristen kommen.
Damit Sie unsere Waschmaschine im Keller nutzen können, brauchen Sie eine Waschkarte. Diese erhalten Sie je nach System entweder in einer Trafik(LinzAG-Waschkarte: http://www.linzag.at/portal/portal/linzag/privatkunden/wohnunghaus/strom/produkte___services_1/wertkartenzaehler_2 ) oder in unserem Büro (Ziegeleistraße 37, Linz EG) gegen 10 Euro Einsatz. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 050 338-0.
Sollten Sie einen zusätzlichen oder einen Ersatzschlüssel benötigen, brauchen Sie von uns eine schriftliche Bestätigung für die Schlüsselnachbestellung. Diese erhalten Sie gegen Vorlage des nachzumachenden Schlüssels und Angabe Ihrer Wohnadresse und Telefonnummer in unserem Büro am Empfang (Ziegeleistraße 37, Linz). Danach können Sie damit bei einer Schlüsselfirma Ihren Schlüssel gegen Gebühr nachmachen lassen.
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz innerhalb von drei Tagen nach Bezug der neuen Wohnung auf der zuständigen Behörde (Gemeindeamt, Bürgerservice Linz) anmelden.
Dazu benötigen Sie ein entsprechendes Meldeformular. Gerne bestätigen wir dem Hauptmieter den vollständig und richtig ausgefüllten Meldezettel. Für alle Mitbewohner unterschreibt der Hauptmieter als Unterkunftgeber.
Nachfolgende Unterlagen werden für das Ansuchen um Hundehaltung benötigt: Chip-Bestätigung, Meldebestätigung Gemeinde und Versicherungsbestätigung. Weiters werden zusätzlich die Unterschriften aller Hausbewohner als Einverständnis benötigt.
Erst nach Genehmigung unsererseits können Sie den Hund in der Wohnung halten.
Gefährliche Tiere sind nicht erlaubt, bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wohnteam.
Sie wollen um Wohnbeihilfe ansuchen, dazu benötigt das Land verschiedene Beilagen, unter anderem auch die Wohnungsaufwandsbestätigung.
Diese müssen Sie allerdings nicht beilegen, da das Land diese direkt bei uns anfordert.
Unter dem Menüpunkt "Formulare" finden Sie das entsprechende Kündigungsformular. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung immer zum Monatsletzten erfolgt, bei uns im Haus eingelangt sein muss und erst dann die Kündigungsfrist beginnt. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte dem Punkt „Vertragsdauer“ ihres Mietvertrages. Im Normalfall ist mit 3 Monaten zu rechnen.
Beispiel:
Sie kündigen Ihre Wohnung mit 17.08. Die Kündigungsfrist beginnt dann mit 31. August zu laufen und endet mit 31. November.
Während dieser Kündigungsfrist werden die potentiellen Nachmieter sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Besichtigungstermine vereinbaren. Bitte besprechen Sie bei diesen Besichtigungen auch bereits mögliche Übergabetermine (wenn von beiden Seiten die frühere Übergabe kein Problem ist, wird dies vonseiten der EBS genehmigt, auch wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist). Gerne können Sie auch über die Ablöse diverser Möbel verhandeln, wobei der Nachmieter keinesfalls zur Ablöse verpflichtet ist.
In Ihrem Mietvertrag, unter dem Punkt „Rückstellung des Mietgegenstandes“ finden Sie die genaue Festlegung, wie Sie die Wohnung zurückgeben müssen. Prinzipiell muss die Wohnung leer sein, also auch vom Vormieter abgelöste Möbel oder Holzdecken müssen entfernt werden (außer der Nachmieter übernimmt diese ebenfalls). Die Wände sind weiß und ohne Löcher zu übergeben.
Es gilt der Grundsatz, übergeben Sie die Wohnung so, wie Sie sie selbst gerne bekommen würden.